Begutachtungsentwurf: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 4. Mai 2026
  • Ende der Begutachtung: 15. Mai 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026

Ziele

Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

Inhalt

Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion