Begriffe mit A
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Arbeiterkammer
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich. Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu vertreten und zu fördern. Die Mitgliedschaft in der AK ist für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verpflichtend.
Aufgaben der Arbeiterkammer sind u.a.:
- Beratung und Hilfestellung der Mitglieder
- Teil der Sozialpartnerschaft
- Verbraucherschutz
- Arbeitnehmerschutz
Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen zur Vollversammlung der Arbeiterkammer statt.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
