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Arbeiterkammer

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich. Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu vertreten und zu fördern. Die Mitgliedschaft in der AK ist für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verpflichtend.

Aufgaben der Arbeiterkammer sind u.a.:

  • Beratung und Hilfestellung der Mitglieder
  • Teil der Sozialpartnerschaft
  • Verbraucherschutz
  • Arbeitnehmerschutz

Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen zur Vollversammlung der Arbeiterkammer statt.

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Arbeit und Pension

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion