Strafen bei Verstößen durch Unternehmer

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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