Sonderfälle des Widerspruchs gegen die Organspende

Das Widerspruchsregister gegen die Organspende wurde vor allem für die österreichische Wohnbevölkerung eingerichtet. Dabei dient die österreichische Sozialversicherungsnummer als hauptsächliche Abfrage-Identifikation.

Widerspruch von nicht in Österreich wohnhaften und ausländischen Personen

Auch Personen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, unterliegen bei einem Aufenthalt in Österreich grundsätzlich der Widerspruchslösung und können sich daher ins Widerspruchregister eintragen lassen. Allerdings ist es – wie ganz allgemein – ausreichend, eine weniger formelle Art des Widerspruches zu wählen, z.B. einen im Ausweis mitgeführten Zettel, aus dem die Ablehnung der Organentnahme eindeutig hervorgeht. Ein solches Schreiben wird jedenfalls berücksichtigt.

In der Praxis wird im Fall einer hirntoten Person, die nicht in Österreich wohnhaft ist und potenziell für eine Organentnahme geeignet wäre, das Gespräch mit den Angehörigen gesucht und, sofern die Angehörigen kurzfristig auffindbar und erreichbar sind, in der Regel ein Einvernehmen mit diesen über die Organentnahme hergestellt.

Widerspruch von Personen unter 14 Jahren

Für Personen unter 14 Jahren (unmündige Minderjährige) kann ihre gesetzliche Vertretung einen Widerspruch gegen die Organspende erklären. Dazu muss das Widerspruchsformular (Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung) von der gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

Das weitere Vorgehen deckt sich mit jenem des Widerspruchs Erwachsener (siehe Eintragung in das Widerspruchsregister).

Mit vollendetem 14. Lebensjahr ist ein neuer Eintrag als mündige Minderjährige/mündiger Minderjähriger mit eigener Unterschrift erforderlich.

Widerspruch von sonstigen nicht geschäftsfähigen Personen

Sonstige nicht geschäftsfähige Personen brauchen die Zustimmung und Unterschrift ihrer gesetzlichen Vertretung, um wirksam den Widerspruch gegen die Organspende zu erklären. Dafür wird das Widerspruchsformular (Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung) verwendet.

Das weitere Vorgehen deckt sich mit jenem des Widerspruchs Erwachsener (siehe Eintragung in das Widerspruchsregister).

Rechtsgrundlagen

§ 5 Organtransplantationsgesetz (OTPG)

Formulare

Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung

Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz