Reisewarnung

Eine Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten für ein bestimmtes Land bzw. Gebiet ist ein klares Indiz für das Vorliegen einer Gefahr in einem Reisezielgebiet. Dabei wird angenommen, dass ein Durchschnittsreisender eine Reise in ein solches Land bzw. Gebiet nicht antreten würde.

Zum 1. Oktober 2025 wurde das System der Sicherheitsstufen vereinfacht. Anstelle von sechs gibt es nun vier Sicherheitsstufen:

Stufen
Vorgegebener Text
Gründe
1. Guter Sicherheitsstandard "Guter Sicherheitsstandard"  
2. Sicherheitsrisiko "bei Reisen nach/in das Gebiet .... wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen" Straßenraub, Überfälle auch tagsüber, vermehrt gewalttätige Demonstrationen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Risiko von Terroranschlägen, Epidemien
3. Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet wird abgeraten" gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen; Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
4. Reisewarnung 1. "vor Reisen in dieses Land wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Land aufhalten werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Land lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"
(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien
 Quelle: BMEIA
Letzte Aktualisierung: 07.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion