Investorenwarnungen
Allgemeine Informationen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Befugnis, die Öffentlichkeit über die Investorenwarnung zu informieren, dass eine bestimmte Anbieterin/ein bestimmter Anbieter zu bestimmten Finanzdienstleistungen nicht berechtigt ist. Solche Investorenwarnungen werden auf der Startseite der FMA veröffentlicht und sind in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) einsehbar. Sie sind ein effizientes Mittel, wenn unerlaubte Anbieterinnen/Anbieter schwer ausfindig gemacht und behördlich nur sehr schwer verfolgt werden können (weil sie beispielsweise über keinen Sitz im Inland verfügen), oder wenn Gefahr für Anlegerinnen/Anleger droht.
Link zum Service
Funktionsweise
Anlegerinnen/Anleger finden auf der Seite eine Übersicht aller von der FMA veröffentlichten Warnmeldungen.
Unter dem Bereich "Passen Sie Ihre Liste an" können die Warnungen gefiltert, sortiert und durchsucht werden. Die Warnungen lassen sich nach dem Erscheinungsjahr filtern. Zusätzlich kann die Liste nach Datum oder Titel auf- bzw. absteigend sortiert werden.
Im Feld "Suchen" kann ein Suchbegriff (z.B. Name eines Finanzdienstleisters) eingegeben werden, um die Ergebnisliste einzuschränken.
Über die Schaltfläche "Liste aktualisieren" werden die ausgewählten Filter- und Sortierkriterien angewendet. Mit "Zurücksetzen" wird die Standardansicht wiederhergestellt.
Die Warnmeldungen werden in einer Ergebnisliste angezeigt. Über den Link "Mehr lesen" gelangen Nutzerinnen/Nutzer zu den Detailinformationen der jeweiligen Warnung.
Am Seitenende kann über die Seitennavigation durch weitere Ergebnisse geblättert werden.
Überprüfen, ob es bereits eine Warnung vor diesem Unternehmen gibt
Eine Warnmeldung erfolgt nach einem sorgfältigen Ermittlungsverfahren. Die FMA warnt vor Unternehmen, bei denen der Verdacht unerlaubter Tätigkeit besteht, sprich die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein und ohne unter der Aufsicht der FMA zu stehen.
Achtung
Auch wenn es noch keine Warnmeldung gibt, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.
Daher ist es ratsam, auch die Unternehmensdatenbank der FMA zu nutzen. Darin sind alle in Österreich zugelassenen Finanzunternehmen verfügbar, wie Banken und Versicherungen. Nur in dieser Datenbank aufscheinende Unternehmen haben eine Berechtigung, bestimmte Dienstleistungen im Finanzbereich zu erbringen, und werden von der FMA entsprechend kontrolliert.
Tipp
Anlegerinnen/Anleger sollten mit ihrem Geld keine unnötigen Risiken eingehen. Hohe Renditen bei gleichzeitig geringem Risiko sind wirtschaftlich nicht möglich. Grundsätzlich gilt: "Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr."
Wann wird eine Investorenwarnung veröffentlicht?
Eine Investorenwarnung wird dann veröffentlicht, wenn eine Person oder ein Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Berechtigung (Konzession) anbietet. Die Formulierung der Warnung muss jedoch im Hinblick auf mögliche Nachteile der/des Betroffenen verhältnismäßig sein. Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist.
