Nichtraucherschutz und Rauchverbote

Wo gilt das gesetzliche Rauchverbot? Was umfasst das Verkaufsverbot an Jugendliche?

Hinweis

Österreichs Gastronomie ist rauchfrei. Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen als auch in allen anderen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen. Was als Freifläche gilt, ist in einem Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geregelt.

Unter das Rauchverbot fallen auch Innenräume von Shishabars.

Das Rauchverbot gilt immer – also auch dann, wenn ein Lokal geschlossen ist oder wenn keine Gäste anwesend sind (siehe Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 2023/11/0122 vom 22. Jänner 2024).

Achtung

Die gesetzlichen Rauchverbote gelten für

  • Tabakerzeugnisse
  • verwandte Erzeugnisse (wie elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse, neuartige Tabakerzeugnisse, beispielsweise sogenannte Tabakerhitzer, und tabakfreie Nikotinerzeugnisse bzw. tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse), die mittels Verbrennungsprozess oder Inhalation konsumiert werden
  • Wasserpfeifen
Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz