Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche

In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.

Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids, pflanzliche Raucherzeugnisse und auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse bzw. tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse.

Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.

Rechtsgrundlagen

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz